Belgien und Nieder­lande

Belgien und die Niederlande sind herausragende wichtige Handelspartner Deutschlands. Für unsere beiden Nachbarländer ist Deutschland eine hervorragender Absatzmarkt. Umgekehrt entdecken deutsche Unternehmer zunehmend die Niederlande und Belgien für sich sowohl für den Export als auch für den eigenen Marktauftritt.

Der grenznahe Standort unserer Kanzlei zu Belgien und den Niederlanden bildet einen idealen Ausgangspunkt für unsere grenzüberschreitende Anwaltstätigkeit in belgisch-deutschen und niederländisch-deutschen Rechtsangelegenheiten.

Wir beraten und vertreten sowohl Belgier bzw. Niederländer, welche Geschäfte in Deutschland planen oder bereits verrichten oder Rechtsstreitigkeiten in Deutschland haben, als auch Deutsche, die in Belgien bzw. den Niederlanden geschäftlich tätig sind oder Rechtsstreitigkeiten in unseren Nachbarländern haben.

Unsere grenzüberschreitende Tätigkeit umfasst die Beratung und die außergerichtliche Vertretung, in Deutschland überdies die gerichtliche Vertretung und Zwangsvollstreckung. Soweit in Belgien oder den Niederlanden eine Prozessvertretung erforderlich wird, stehen dort geeignete, mit uns ständig zusammenarbeitende Kooperationsanwälte zur Verfügung.

Belgier und Niederländer beauftragen uns insbesondere mit folgenden Aufgaben:

  • Forderungsbeitreibung, Inkasso in Deutschland
  • Zwangsvollstreckung in Deutschland (nach EuGVVO, früher: EuGVÜ)
  • Beratung bei Gründung von Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in Deutschland (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, Ltd.)
  • Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Erstellung von Verträgen mit deutschen Handelspartnern
  • Vergleichsverhandlungen mit deutschen Handelspartnern
  • Beantragung behördlicher Konzessionen, Genehmigungen
  • Korrespondenz mit deutschen Behörden

Deutsche Unternehmen nehmen grenzüberschreitend insbesondere folgende Leistungen in Anspruch:

  • Forderungsbeitreibung, vorgerichtliches Inkasso in Belgien und den Niederlanden
  • Korrespondenz mit Behörden in Belgien und den Niederlanden
  • Korrespondenz mit Versicherungen in Belgien und den Niederlanden
  • Erstellung von Verträgen mit belgischen bzw. niederländischen Handelspartnern
  • Korrespondenz mit belgischen bzw. niederländischen Kooperationsanwälten im Rahmen dortiger Gerichtsverfahren

Ihr Ansprech­partner

ist Rechtsanwalt Olaf Möhring.