IT-Recht

Wir beraten Sie im Bereich des IT-Rechtes (Informationstechnologierecht). Für das IT-Recht gibt es eine Reihe von inhaltsgleichen Bezeichnungen: EDV-Recht, Computer-Recht oder Informatikrecht.

Der Bereich des Internets wird mit dem Begriff des Multimediarechts (Internetrecht) bezeichnet.

Um im IT-Recht beraten zu können, muss ein Rechtsanwalt über eigene hervorragende technische Kenntnisse verfügen. Hier liegt vor allem in der Person des Rechtsanwaltes Patrick Gilliand unsere besondere Stärke. Ohne diese Kenntnisse kann man keine Verträge oder Schriftsätze formulieren.

Wir beraten im IT- und Multimediarecht insbesondere über:

  • Dienstleistungen, Service Providing, Software as a Service
  • Verkauf, Vermietung, Leasing und Vertrieb
  • allgemeine Geschäftsbedingungen
  • elektronische Geschäfte (E-Commerce) Online-Shops (Ebay, Amazon), B2C (Business-to-Consumer)
  • Provider-Verträge, Application
  • Nutzungsbedingungen
  • Domainrecht
  • Datenschutz und Datensicherheit

Ihr Ansprech­partner

ist Rechtsanwalt Patrick Gilliand.